ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN

Stand: September 2026 · Anlage zum Mitgliedschaftsvertrag

1. Geltungsbereich und Begriffe

Diese Bedingungen gelten für Mitgliedschaftsverträge mit Tai Zheng, Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie, Güterstraße 40, 75177 Pforzheim (Akademie). Vertragsnehmer ist die zahlungspflichtige Person. Vertragsnutzer ist die trainierende Person. Sind beide nicht identisch, sorgt der Vertragsnehmer dafür, dass der Vertragsnutzer die Trainings-, Sicherheits- und Hausregeln beachtet.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Anmeldeformulars und Annahme durch die Akademie zustande. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. AGB und Datenschutzhinweise werden vor Vertragsabschluss ausgehändigt.

3. Trainingsangebot

Der gewählte Tarif berechtigt zur Teilnahme an den dafür vorgesehenen Einheiten. Ein bestimmter Trainer, Trainingspartner, Raum oder unveränderter Stundenplan wird nicht geschuldet. Die Akademie darf Trainingszeiten, Inhalte, Trainer und Räume aus sachlichem Grund in zumutbarem Umfang ändern, wenn der Vertragszweck erhalten bleibt. Gruppen dürfen aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen zusammengelegt oder getrennt werden.

4. Trainingsplan, Feiertage und Ferien

Der bei Vertragsschluss ausgehändigte Trainingsplan ist Vertragsanlage. An gesetzlichen Feiertagen und während rechtzeitig angekündigter Betriebsferien kann Training entfallen. Solche planbaren Unterbrechungen sind in der Jahreskalkulation berücksichtigt, soweit das Trainingsangebot im Jahresdurchschnitt erhalten bleibt. Kurzfristige Ausfälle können durch Vertretung, Ersatztermin oder ein geeignetes Alternativangebot ausgeglichen werden. Gesetzliche Rechte bei wesentlicher oder länger dauernder Leistungsstörung bleiben unberührt.

5. Beiträge, Anmeldegebühr und SEPA / Zahlungsverzug

Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 50,00 Euro. Monatsbeitrag, Anzahl der Monatsbeiträge, Gesamtpreis der Erstlaufzeit und Beitrag für einen ersten Teilmonat ergeben sich aus dem Anmeldeformular. Der Monatsbeitrag ist jeweils am ersten Kalendertag eines Monats im Voraus fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Alle Beträge verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Vertragsnehmer sorgt für ausreichende Kontodeckung und teilt Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mit. Bei einer von ihm verursachten Rücklastschrift werden nur tatsächlich entstandene, erforderliche Kosten berechnet; der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens bleibt möglich. Gerät der Vertragsnehmer schuldhaft mit mehr als drei Monatsbeiträgen in Verzug, wird nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist der gesamte bis zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit noch ausstehende Beitrag sofort fällig. Der Vertrag und der Anspruch auf die vereinbarten Leistungen bestehen fort; gesetzliche Rechte, insbesondere Zurückbehaltungs-, Minderungs- und außerordentliche Kündigungsrechte, bleiben unberührt. Endet der Vertrag aus einem gesetzlichen Grund vorzeitig, werden für die Zeit nach Vertragsende im Voraus entrichtete Beiträge nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet oder verrechnet.

 

6. Laufzeit und ordentliche Kündigung

Die im Anmeldeformular ausgewählte Erstlaufzeit beträgt 3, 12 oder 24 Monate. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang; eine E-Mail genügt. Wird der Vertrag online abschließbar angeboten, stellt die Akademie den gesetzlich erforderlichen Kündigungsbutton bereit.

7. Ruhen des Vertrags

Bei einer voraussichtlich mindestens vierwöchigen vorübergehenden Verhinderung wegen ärztlich bestätigter Erkrankung oder Verletzung, Schwangerschaft oder eines vergleichbaren wichtigen Grundes kann auf Antrag eine beitragsfreie oder beitragsreduzierte Ruhezeit vereinbart werden. Beginn, Dauer und Nachweis werden in Textform festgehalten. Soweit rechtlich zulässig und ausdrücklich vereinbart, verlängert sich die Erstlaufzeit um die Ruhezeit. Urlaub, Schulferien oder gewöhnliche berufliche Verhinderung begründen grundsätzlich keine Ruhezeit.

8. Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung bis zum regulären Ende unter Abwägung aller Umstände unzumutbar ist. Bei behebbaren Pflichtverletzungen ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung erforderlich. Wohnortwechsel und bloße Nichtnutzung begründen nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht; entscheidend ist der Einzelfall.

9. Verhalten, Sicherheit und Hausordnung

Anweisungen des Trainerteams, Sicherheitsregeln, Hygienevorgaben und Hausordnung sind einzuhalten. Gefährdendes, respektloses oder diskriminierendes Verhalten, Training unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie ungeeignete Ausrüstung sind untersagt. Bei konkreter Gefahr kann die Akademie die Teilnahme an einer Einheit verweigern. Weitergehende Maßnahmen setzen, soweit zumutbar, eine vorherige Abmahnung voraus.

10. Sporttauglichkeit und Eigenverantwortung

Der Vertragsnutzer nimmt nur in gesundheitlich geeignetem Zustand teil. Bei Zweifeln ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen. Sicherheitsrelevante Einschränkungen, Schmerzen oder Unwohlsein sind dem Trainerteam mitzuteilen. Die Akademie erbringt keine medizinische Diagnose oder Behandlung.

11. Haftung

Die Akademie haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Für mitgebrachte Gegenstände besteht keine Verwahrungspflicht, sofern sie nicht ausdrücklich übernommen wurde.

12. Minderjährige und Aufsicht

Die Aufsicht beginnt mit der erkennbaren Übergabe bzw. dem Betreten des Trainingsbereichs zur vereinbarten Zeit und endet mit dem Ende der Einheit. Sorgeberechtigte sorgen für pünktliches Bringen und Abholen. Ob Minderjährige allein kommen oder gehen dürfen, ist der Akademie in Textform mitzuteilen.

13. Datenschutz, Foto und Video

Personenbezogene Daten werden entsprechend den gesonderten Datenschutzhinweisen verarbeitet. Foto- und Videoaufnahmen für Social Media oder Werbung erfolgen nur nach gesonderter freiwilliger Einwilligung oder auf einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage. Verweigerung oder Widerruf haben keine Nachteile für die Mitgliedschaft.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften. Änderungen der Kontakt- oder Bankdaten sind der Akademie mitzuteilen.