Anlage zum Schulvertrag

1. Vertragsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die Vertragsbedingungen wie umseitig aufgeführt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen wie folgt. Für die Funktion der Homepage übernimmt der „Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie“ - Kampfkunst-Schule Zheng Tai keine Garantie.

2. Umfang der Mitgliedschaft
Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche, dem Training dienenden, Einrichtungen während der offiziellen Öffnungszeiten derTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie" oder der Trainingsstätte uneingeschränkt zu benutzen. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der
Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebotes sind vorbehalten. Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie kann pro Kalenderjahr einen vierwöchigen Betriebsurlaub in Anspruch nehmen. An gesetzlichen Feiertagen findet generell kein Gruppenunterricht statt. Während der badenwürttembergischen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Kinderunterricht statt. Dies ist im Mitgliedsbeitrag bereits berücksichtigt. Die Rechte des Mitgliedes aus dieser Anmeldung sind nicht übertragbar.

3. Gesundheit des Mitgliedes
Das Mitglied bestätigt hiermit, dar es sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied aus eigener Initiative vor Trainingsbeginn einen Arzt aufzusuchen.

4. Haftung
Die Einrichtung und Dienstleistungen derTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie" werden auf eigene Gefahr und Risiko genutzt. Eine Haftung derTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie " für evtl. eintretende Schäden, welche sich das Mitglied bei der Nutzung der Einrichtung derTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie" bzw. durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie zuzieht ist bzgl. aller vertraglichen wie gesetzlichen Rechts-Gründe ausgeschlossen. Das Mitglied ist verpflichtet, sich um den Erwerb einer geeigneten Schutzausrüstung (Kopfschutz, Boxhandschuhe, Tiefschutz, Zahnschutz, und Bandagen) zu kümmern und diese entsprechend den Weisungen des Trainingspersonals beim Training einzusetzen. Die Schutzausrüstung muss so beschaffen sein, dass sie den Sicherheitsbestimmungen der führenden Sportverbände entspricht und die Sicherheit der Sportler jederzeit gewährleistet. Eine Teilnahme am Training ist ohne Schutzausrüstung nicht gestattet.  Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie“ haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld und Kleidung.

5. Mitgliedsbeitrag
Nichtinanspruchnahme der Leistungen derTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie" berechtigen nicht zur Reduzierung oder Rückforderung der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Anrechnung von Mahngebühren und den Aufschlag für Bankretouren vor. Gerät das Mitglied mit den vereinbarten Zahlungen mehr als vier Wochen in Verzug, so werden die Monatsbeiträge für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft sofort zur Zahlung fällig. Anschriftenänderungen und Änderungen des im Vertrag angegebenen Status (z.B. Schüler,
Student zu arbeitend) sind derTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie" sofort mitzuteilen. Die "Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie" behält sich vor, bei dreimonatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten, den Mitgliedsbeitrag jährlich um bis zu 5%, zu erhöhen. Das Kündigungsrecht gem. Ziffer 6 bleibt davon unberührt.

6. Krankheit / Ausfallzeiten
Soweit ein Mitglied durch Urlaub, berufliche Verhinderung, Krankheit oder Ähnlichem am Besuch derTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie" verhindert ist, bleiben seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag unberührt. Soweit ein Mitglied durch Schwangerschaft, Einberufung zur Bundeswehr oder Dauererkrankung am Besuch derTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie" verhindert ist und dies durch Vorlegen eines ärztlichen oder behördlichen Nachweises belegt, kann der Mitgliedsvertrag für diesen Ausfallzeitraum nach Rücksprache mit der Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie", jedoch max. 6 Mon., zum Ruhen gebracht werden. In diesem Fall läuft die Beitragszahlung weiter und die Mitgliedschaft verlängert sich um den Ausfallzeitraum. Bei Kündigung kann die Ausfallzeit dann kostenfrei nachgeholt werden.

7. Kündigung
Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten bei einem Jahresvertrag und 2 Monate bei einem Halbjahresvertrag, zum Ende der genannten Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um den vereinbarten Zeitraum oder um die abgeschlossene Erstlaufzeit bzw. Laufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten kalendertäglich ebenso 2 bzw. 3 Monate zum jeweiligen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

8. Verlegung der Trainingsräume / Höhere Gewalt / Unterrichtszeiten
Die Verlegung der Schulräume innerhalb des Stadtgebietes und die Änderung der Unterrichtszeiten innerhalb von einem 2 Std. – Radius, berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des „Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie" bindend. Wird es demTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie" aus Gründen, die es nicht vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keine Anspruch auf Schadenersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht über die ursprüngliche Mitgliedsdauer hinaus die Leistungen derTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie" in Anspruch zu nehmen.

9. Hausordnung
Eine Hausordnung ist verfasst und in den Räumlichkeiten derTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie" öffentlich zugänglich gemacht. Für jedes Mitglied oder Besucher der Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie“ ist diese Hausordnung bindend. Jedes Mitglied hat sich an die vorgegebenen Regeln (Hausordnung) derTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie“ und der jeweiligen Trainings- und Schulordnung des jeweiligen Kurses zu halten. Dem Mitglied werden die entsprechenden Regeln in Papierform ausgehändigt. Darüber hinaus sind die Regeln im Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie ausgehängt und auf der Homepage jederzeit nachlesbar. Das Mitglied bestätigt die Akzeptanz dieser Regeln mit der umseitigen Unterschrift. Sollte ein Schüler diese Regeln missachten, muss er mit einem Unterrichts- und Trainingsverbot oder gar mit dem Ausschluss aus der Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie rechnen!

10. Verstoß
Bei Verstößen gegen die Vertragsbedingungen gelten folgende Regelungen: 1.Verstoß: Mündliche Abmahnung; 2.Verstoß: Schriftliche Abmahnung und einen Monat Unterrichtsverbot; 3.Verstoß: Sofortiges Unterrichtsverbot bis zum Vertragsablauf mit anschließender Kündigung, die Fortzahlung des Beitrages bis zum Vertragsablauf bleibt weiterhin bestehen.

11. Probetraining- und Unterrichtsplanung für Neuinteressenten
Jede(r) Neuinteressent/in kann innerhalb einer Woche, an einem Probetraining der gewünschten Kurse teilnehmen. Nach dieser Zeit ist eine Entscheidung beiderseits notwendig. Nach Absolvierung der Trainingseinheiten wird, wenn beiderseitiges Einverständnis gegeben ist, ein Vertrag über eine Laufzeit von mind. 12 Monaten geschlossen. Ein polizeiliches Führungszeugnis kann in bestimmten Fällen, zur Aufnahme, verlangt werden. Das Mitglied muss vor dem Eintritt ein Formular, in dem es besten Wissens beglaubigt, das kein Ermittlungsverfahren aussteht, oder gerade läuft, ausfüllen und unterschreiben. Die Preise werden der aktuellen Preisliste entnommen. Die einmalige Aufnahmegebühr für dieTai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie“ beträgt für Kinder und für Erwachsene 50 Euro.

12. Gültigkeit der Anmeldung
Das Mitglied bestätigt, eine Kopie dieser Anmeldung erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der
Schriftform. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so tritt ihre gesetzliche Regelung an ihre Stelle. Hiervon bleiben die restlichen Konditionen unberührt. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss unserer Hausordnung und Verhaltensmaßregeln an. Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Bürstadt.

13. Zahlungsverzug
Nach der dritten Nichtzahlung des Monatsbeitrages durch das Mitglied, behält sich der Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie vor, den Vertrag seitens der Akademie mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Hierbei wird der gesamte Betrag bis Ende der Vertragslaufzeit sofort fällig. Für die bis dato ausstehenden Beträge, werden zusätzlich die Verzugszinsen nach geltendem Recht berechnet.

14. Vertragsbedingungen
Sollte eine der obigen Bedingungen (Punkten) rechtsungültig sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bedingungen (Punkten) weiter.

 

Kontakt

Tai Chi & Wing Chun Kung Fu Akademie

Inhaber: Zheng Tai
Östliche Karl Friedrichstraße 37
D – 75175 Pforzheim


Mobil: +49 (0) 176 63705031
Mail: taizheng516@googlemail.com
Internet : www.taichi-wingchun-kungfu.com

Bankverbindung
Inhaber: Zheng Tai
Institut: Sparkasse Pforzheim Calw
IBAN: DE16 6665 0085 0008 0243 32

Rechtsbelehrung


Die erlernten Techniken dürfen nur im Notfall eingesetzt werden!

§ 32 StGB: Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht
rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden.
...erforderlich... ist diejenige Verteidigung, die eine sofortige Beendigung
des Angriffs erwarten lässt. Bei mehreren Möglichkeiten muss man den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und das mildeste Mittel
einsetzen.
...gegenwärtig... bedeutet, dass Notwehr nur möglich ist, solange der
Angreifer aktiv ist. Wer erst Hilfe holt oder sich Mut antrinkt, bevor er
zurückschlägt, begeht selbst eine Straftat.
...rechtswidrig... bedeutet, dass der Angreifer eine Straftat begehen
muss. Wenn aber Gerichtsvollzieher oder Polizeibeamte „ihres Amtes
walten", dann handeln sie rechtmäßig und Gegenwehr gilt als
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB).
...von sich und anderen... bedeutet, dass man auch anderen Personen,
die sich in Notwehr verteidigen, helfen darf, in der Regel sogar helfen
muss (s. § 323 StGB: Unterlassene Hilfeleistung)
Missbrauch des Notwehrrechts: Wenn ein Gehbehinderter mit seinem
Stock zuschlägt, genügen in aller Regel ein paar große Schritte. Wer hier
den Gehbehinderten verprügelt, macht sich selbst strafbar. Bei Kindern
oder schuldlos handelnden (Kranke, Betrunkene) darf man sich nur unter
größtmöglicher Schonung des Angreifers wehren, hier gibt es juristisch
keine Entschuldigung für unnötige Gegenwehr.

§ 33 StGB: Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht
oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Mit Täter meint das Gesetz hier den, der sich (not-)wehrt. Mit Sicherheit
prüft man die Voraussetzungen dieses Gesetzes, wenn der Angreifer
erhebliche Schäden aufweist, das Opfer aber verdächtig munter
überlebte. Hier muss es beweisen, dass es durch die Situation
überfordert war und die Gegenwehr nicht etwa absichtlich überzogen
hat. Außerdem gehen Gerichte davon aus, dass Kampfsportler in
gewalttätigen Auseinandersetzungen überlegen reagieren.

§ 34 StGB: Rechtfertigender Notstand
Wer in einer Gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für
Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine
Tat begeht, um die Gefahr von sich und anderen abzuwenden, handelt
nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen,
namentlich der betroffenen
Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das
geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Das gilt
jedoch nur, wenn die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr
abzuwenden.
Notstand ist Notwehr gegen Sachen (auch Tiere und Pflanzen gelten
rechtlich als Sachen). Das Gesetz erlaubt z.B. das man beliebige
Sachschäden verursachen darf, wenn dadurch Menschenleben erhalten
werden. Notstand liegt auch vor, wenn man einen gefährlichen Hund
oder eine tollwutverdächtige Katze tötet.

§ 223 StGB: Körperverletzung
(1) Wer einen anderen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit
beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
bestraft. (...)
Für ein Kampfsport-Training ist zu beachten, dass schon die Teilnahme
ein tatbestandsausschließendes Einverständnis bedeutet, so dass hier
eine Aktion des Trainingspartners (im Rahmen des Übungsbetriebes)
normalerweise keine Körperverletzung und damit auch keinen Angriff im
Sinne der Notwehr 32 StGB) darstellt. Andererseits dürfen
Fortgeschrittene die Anfänger nicht alsFallobst" missbrauchen. Zur
rechtlichen Beurteilung wird auch das Regelwerk (z.B. Dojo-Etikette,
Wettkampfregeln) herangezogen. Wer beim Boxen Low-Kicks austeilt
oder beim Fußball ohrfeigt, begeht grobe Regelwidrigkeiten.

§ 223a StGB: Gefährliche Körperverletzung
(1) Ist die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines
Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder mittels einer
das Leben gefährdenden Behandlung begangen, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Gefährliches Werkzeug können auch Stöcke oder Schwerter sein.
Versuch bedeutet, dass der Täter zur Tat ansetzte, aber sie nicht
vollendete, weil er z.B. ausrutschte, bevor er sein Opfer niederstechen
konnte. Das übliche Stammtischgerede "... den könnte ich umbringen ..."
ist aber kein Versuch, kann aber zur Bedrohung (§ 241 StGB) werden,
wenn man diesen Gefühlszustand dem projektierten Opfer glaubwürdig
mitteilt.

§ 224 StGB: Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, dass der Verletzte ein wichtiges
Glied seines Körpers, das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen,
das Gehör die Sprache oder die Zeugungsfähigkeit verliert oder in
erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder
Geisteskrankheit verfällt, so ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu
fünf Jahren zu erkennen. Die Strafandrohung bedeutet hier mindestens ein
Jahr Freiheitsstrafe.

§ 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,
obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten,
insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer
wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Zumutbarkeit schränkt die Pflicht zur Hilfeleistung ein: Ein
Nichtschwimmer muss nicht einen Ertrinkenden aus dem Wasser ziehen,
weil das nicht ohne erhebliche eigene Gefahr geht, aber er kann Hilfe holen
oder einen Rettungsring werfen. Härtere Strafen gibt es, wenn der Helfer
zu dem Opfer ein besonderes rechtliches Verhältnis hat, die man
Garantenstellung nennt (§ 13 StGB, Begehen durch Unterlassen). So sind
z.B. Eltern gegenüber ihren Kindern oder Gastgeber gegenüber ihren
Gästen besonders verpflichtet.
§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet. (...)
Wer andere beschädigt, hat nicht nur Ärger mit dem Strafrecht, sondern
auch mit dem Zivilrecht (= er muss zahlen). Noch eine böse Überraschung
für die Täter: Gibt es deren mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner,
egal ob sie Mitläufer oder Initiatoren der Straftat waren. Das bedeutet, dass
sich das Opfer aussuchen darf, von wem es entschädigt wird. Wenn also
ein Hausbesitzer und ein Sozialhilfeempfänger eine Politesse ins
Krankenhaus schicken, werden Krankenkasse (Heilungskosten), Stadt
(Gehaltsfortzahlung) und Politesse (Schmerzensgeld) zuerst den
Hausbesitzer pfänden, da beim Sozialhilfeempfänger nichts zu holen ist.
Der Hausbesitzer muss dann sehen, wie er den Anteil der Kosten vom
Sozialhilfeempfänger bekommt, damit hat aber die Politesse nichts mehr zu
tun.

Abkürzungen:
StGB = Strafgesetzbuch
StPO = Strafprozessordnung
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
Bearbeitung: Zheng Tai
Literaturhinweis: Johannes Wessels, "Strafrecht - Allgemeiner Teil", ISBN 3-
8114-5182-0 Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Gesetze.
Irrtümer sind immer möglich!